Schießregeln für das Jugendschießen

1.) Diese Schießregel ist eine Erweiterung der Schießstandordnung des Deutschen Schützenbundes.
 
2.) Alle Schüler und Jugendliche müssen Mitglieder im Schützenverein “St.-Hubertus Oelde”.      
     Neue Interessenten haben zwei Schnuppertermine.
 
3.) Kinder unter 12 Jahren ist grundsätzlich das Schießen untersagt!      
     Kinder die das 12. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre sind, ist das Schießen mit Luftdruck, Federdruck und CO2 Waffen gestattet,wenn der           Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt oder beim Schießen anwesend ist. Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht           16 Jahre alt sind, ist unter v.g. Voraussetzungen das Schießen mit sonstigen Waffen erlaubt.
 
4.) Der Umgang mit Schusswaffen ist sehr gefährlich, daher muss jeder mit den Waffen sehr sorgfältig und sehr vorsichtig umgehen. 
 
5.) Der Schießstand ist kein Aufenthaltsraum, nur wer mit dem Schießen zu tun hat darf den Schießraum betreten. 
 
6.) Wer sein Schießen beendet hat verlässt sofort den Schießraum und stellt die Waffe zurück in den Waffenständer. Die Kugelkammer ist zu öffnen. 
 
7.) Im Schießraum verhält sich jeder so dass er keinen Anderen stört oder belästigt. Es ist äusserste Ruhe zu bewahren. 
 
8.) Den Erwachsenen ist das Schießen nur dann erlaubt, wenn wenig Schüler und Jugendliche anwesend sind, ausreichend Schießplätze frei sind und kein Schüler       oder Jugendlicher mit dem entsprechendem Gewehr schießt. Schüler und Jugendliche haben immer Vorrang. 
 
9.) Den Anweisungen der Schießwarte ist immer Folge zu leisten.